10 Änderungen durch die neue ECSP-Lizenz

Im August 2022 war Lendahand die erste niederländische Crowdfunding-Plattform, die von der Finanzmarktaufsicht (AFM) die neue europäische Lizenz für Crowdfunding-Dienstleister erhielt. Die europäische Crowdfunding-Verordnung wird seit dem 10. November 2021 angewendet. Nach einem intensiven Bewerbungsprozess hat Lendahand die Lizenz erhalten, die es dem Unternehmen erlaubt, seine Dienstleistungen in Europa zu erbringen. Was bedeutet diese neue Lizenz für unsere Anleger?

Warum eine Lizenz?

Lendahand hat bereits seit 2016 eine sogenannte MiFID-Lizenz. Wir haben diese Lizenz damals beantragt, weil wir der Meinung waren, dass es besser ist, sich in einem gesetzlichen Rahmen zu bewegen und nicht mit einer Ausnahme zu arbeiten (eine Art Toleranzkonstruktion). Nur diese Lizenz ist für eine Crowdfunding-Plattform unnötig aufwändig. Daher warteten wir sehnsüchtig auf die ECSP-Lizenz, die leichter und einfacher zu implementieren sein würde.

Fairerweise muss man sagen, dass die Beantragung umfangreicher war als erwartet, auch wenn wir bereits fast alle Unterlagen eingereicht hatten. Alles in allem dauerte es - nach einer Vorbereitungszeit von 2 Monaten - weitere 5 Monate, bis wir die Lizenz erhielten. Im Prinzip brauchen wir die MiFID-Lizenz nicht mehr, also prüfen wir jetzt, ob es besser ist, sie zu behalten oder nicht.

Änderungen im Rahmen des ECSP

Im Zusammenhang mit der neuen Lizenz für European Crowdfunding Service Provider gibt es einige Änderungen auf unserer Plattform. Wir erläutern die Änderungen im Folgenden kurz:

1. Mehr 'Kredite', weniger 'Anleihen'

Im Hinblick auf die im Rahmen von ECSP angebotene Möglichkeit der automatischen Investition werden wir mehr "Kredite" und weniger "Anleihen" anbieten.

Zur Erläuterung:
Die Anleger können über die Lendahand-Plattform in die angebotenen Projekte investieren. Die Investitionen werden in der Regel in Form von Anleihen getätigt, die von den Kreditnehmern an die Investoren ausgegeben werden. Die neue Lizenz ermöglicht es jedoch, der Crowd Auto-Investments anzubieten. Das bedeutet, dass das in der Brieftasche befindliche Geld oder Rückzahlungen automatisch in Projekte ihrer Wahl reinvestiert werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass dies mit Krediten und nicht mit Anleihen geschieht. Im kommenden Jahr werden wir daher die Verträge mit den Kreditnehmern so weit wie möglich in Darlehen umwandeln, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Obwohl Darlehen und Anleihen beides Finanzinstrumente sind, die eine Schuld gegenüber dem Darlehensnehmer darstellen, gibt es einige rechtliche Unterschiede, nämlich

  • Ein Darlehensvertrag wird von beiden Parteien (dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber) unterzeichnet.
  • Ein Darlehensvertrag enthält Verpflichtungen sowohl für den Darlehensnehmer als auch für den Darlehensgeber.
  • Die Vertragsbedingungen eines Darlehens sind umfangreicher als die Vertragsbedingungen einer Anleihe.
  • Ein Darlehensvertrag kann nicht gehandelt werden.

2. Schwarze Liste der Hochrisikoländer

Die EU verwendet nicht mehr eine Liste von Hochrisikoländern, sondern eine schwarze Liste.

Erläuterung:
Früher stellte die EU eine Liste von Ländern zur Verfügung, die einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden mussten, bevor sie auf der Plattform zugelassen wurden. Transaktionen mit Parteien aus diesen Ländern waren dann möglich. Mit der neuen Lizenz ist diese Liste zu einer No-Go-Liste geworden. Für Lendahand bedeutet dies, dass es nicht mehr möglich ist, mit (bestehenden) Kreditnehmern in Nicaragua, Uganda, Kambodscha und den Philippinen Geschäfte zu machen, solange diese Länder auf dieser Liste stehen. Die Rückzahlungen aus Projekten in diesen Ländern werden noch bearbeitet.

3. Das Informationsdokument wird zu einem KIIS

Anstelle eines Informationsdokuments ist ab sofort ein KIIS (Key Investment Information Sheet) erforderlich.

Erläuterung:
Bis vor kurzem mussten wir aufgrund der MiFID-Lizenz für die Projekte (Projekteigner) auf der Plattform ein Informationsdokument bereitstellen. Das Dokument beschrieb die Risiken, das Management, die Eigentümer sowie die neuesten Finanzinformationen des jeweiligen Kreditnehmers. Mit der neuen Lizenz wurde eine neue Vorlage verbindlich vorgeschrieben: das KIIS. Dieses Key Investment Information Sheet enthält in etwa die gleichen Informationen wie das Informationsdokument, nur in einer anderen Reihenfolge. Das KIIS muss in den Sprachen der Länder verfügbar sein, in denen die Crowdfunding-Plattform tätig ist. Im Falle von Lendahand wird das Dokument derzeit in Niederländisch, Englisch, Französisch und Spanisch angeboten.

4. Neu: KYC Light Konten

In Kürze wird Lendahand ein KYC Light-Konto für Anleger anbieten, die kleinere Beträge investieren.

Zur Erklärung:
Bisher mussten sich alle Anleger unabhängig von der Höhe ihrer Investition einem vollständigen Screening-Prozess unterziehen: Anlegertest, Hochladen von Identitätsdokumenten, Selfie-Verifizierung, Bankkontoprüfung und Sanktionsprüfungen. Im Rahmen des ECSP kann sich ein Anleger nun auch für ein Light-Konto entscheiden. Damit können Anleger, die kleinere Beträge investieren und keine Lendahand-Brieftasche verwenden möchten, einen Teil des Screening-Prozesses auslassen.

5. Anlegertest und Simulation

Neben dem traditionellen Anlegertest muss nun auch eine Simulation absolviert werden, bevor investiert werden kann.

Erläuterung:
Im Anlegertest (10 Multiple-Choice-Fragen) geht es vor allem um die Risiken der Geldanlage. Die neue Simulation, der Verlustrechner (3 Fragen), prüft die Fähigkeit des Anlegers, Verluste zu tragen. Da ein potenzielles Risiko besteht, ist es gut, möglichst genau zu wissen, welcher Prozentsatz des verfügbaren Investitionskapitals für Crowdfunding eingesetzt werden sollte. Wie zuvor sind die Ergebnisse des Tests und der Simulation informativ und unverbindlich.

6. Hinweis auf die Zinsfestsetzung

Crowdfunding-Dienstleister sind nun verpflichtet, offenzulegen, wie die angebotenen Zinssätze festgelegt werden.

Erläuterung:
Eine neue Anforderung im Rahmen der ECSP-Lizenz ist, dass eine Crowdfunding-Plattform offenlegen muss, wie die angebotenen Zinssätze für Projekte festgelegt werden. Lendahand legt den Preis (Zinssatz) eines Crowdfunding-Angebots auf der Grundlage des Risikorahmens, des Kreditbewertungsmodells und der Marktfaktoren fest. Der letztlich auf ein Projekt angewandte Zinssatz umfasst die Zinsen für die Anleger (die Crowd) und eine Verwaltungsgebühr für Lendahand.

7. Kredit-Score pro Projekt

Jedes Projekt sollte nun eine Risikoeinstufung einschließlich einer Erläuterung aufweisen.

Zur Erläuterung:
Lendahand verwendet bei der Bonitätsprüfung ein - teilweise automatisiertes - Kreditscoring-Modell. Das Kreditscoring-Modell besteht aus 5 Kategorien:

  1. Geschäftsführung
  2. Merkmale des Beteiligungsnehmers
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit
  4. Refinanzierungskapazität und Erfolgsbilanz
  5. Makrofaktoren

Im Kreditscoring-Modell besteht jede Kategorie aus 4 bis 7 Fragen, die jeweils eine Punktzahl von 1 bis 5 ergeben. Aus der Gewichtung der einzelnen (Teil-)Punktzahlen ergibt sich so letztlich eine Gesamtpunktzahl. Dieser Gesamtscore führt zu einer Risikokategorisierung des Crowdfunding-Angebots und wird auch zur Bestimmung des Gesamtzinssatzes des Angebots verwendet. Der Score ist dynamisch, d.h. er kann sich durch regelmäßige Berichterstattung und Überwachung ändern und wird entsprechend angepasst. Lesen Sie hier mehr über den Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung.

8. Mehr Informationen über erwartete Zahlungsausfälle

Die neue Lizenz erfordert auch mehr Informationen über Insolvenzen von Kreditnehmern (z. B. zu erwartende Zahlungsausfälle).

Erläuterung:
Lendahand zeigt schon seit Jahren Portfoliostatistiken an. Als Reaktion auf die neue Lizenz haben wir die gesamte Anlageportfolioübersicht überarbeitet und die Webseite wesentlich vollständiger gestaltet. Sehen Sie sich die Portfolioseite hier an.

9. Große Beträge tauchen auf

Wer mehr als 1.000 EUR in ein Projekt investiert, bekommt eine Warnung angezeigt.

Erläuterung:
Neu ist, dass Besucher der Website eine Pop-up-Benachrichtigung sehen, wenn sie einen Betrag von mehr als 1.000 Euro in ein Projekt investieren wollen. Dieser Hinweis ist von der Europäischen Kommission vorgeschrieben, um die Anleger auf die möglichen Risiken des Crowdfunding hinzuweisen. Im Übrigen wurde auch die Frist, innerhalb derer eine Investition storniert werden kann, von 24 Stunden auf 4 Tage verlängert.

10. Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten entsprechend den Anforderungen der Lizenz geändert werden. Die letzten Änderungen, die sich aus der neuen Lizenz ergeben, sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Bedenkzeit verlängert wurde.

Der Zweck dieser Änderungen, die im Rahmen der Lizenz für europäische Crowdfunding-Dienstleister erforderlich sind, besteht darin, einen einheitlichen Rahmen für alle Plattformen in Europa zu schaffen und die Anleger besser zu informieren.

Mehr über die Aufsicht, unter der Lendahand steht, seine rechtliche Struktur und die Trennung der Fonds, die wir verwenden, können Sie hier nachlesen.

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